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Fahrtenprogramm - Sekundarschule Hundem-Lenne

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Fahrtenprogramm

Information zur verpflichtenden Teilnahme an
Schulfahrten und -Wanderungen
 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
Vom 15. Februar 2005(GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2022
 
§ 43 (1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.

 Richtlinien für Schulfahrten
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19.03.1997 (GABl. NW. I S. 101)1
 
2.2 Die Schulkonferenz legt gemäß § 65 Absatz 2 Nummer 7 Schulgesetz NRW (SchulG - BASS 1-1) ein Fahrtenprogramm für das jeweilige Schuljahr fest, durch das die Anzahl, die Dauer sowie die Kostenobergrenze bestimmt werden.

Fahrtenkonzept der SHL:
Jahrgang
Klassenfahrt
WP-Tag
Wandertag
Sonstiges
5
./.
./.
ca. 20 €Sozialtraining/
Waldtage
ca. 50 €
6
5 Tage
350 €
./.
ca. 20 €


7
./.
ca. 50 €
ca. 20 €
AOK-Training-
8
./.
WP- Französisch
(8 oder 9) 250€
ca. 50 €


9
./.
ca. 20 €
Tag der Vielfalt
ca. 50 €
10
5 Tage
450 €
./.
./.Abschluss,
Sweatshirts
ca. 80 €
Daraus ergibt sich, dass alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind an Schulfahrten und -Wanderungen teilzunehmen. Die Eltern und Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Kosten entsprechend des Fahrtenkonzeptes rechtzeitig zu zahlen.
In absoluten finanziellen Notfällen kann der Förderverein den Betrag für eine Klassenfahrt vorstrecken, der dann nach individueller Absprache von den Eltern/Erziehungsberechtigten zurückgezahlt werden muss. Den Kontakt vermittelt die Klassenleitung. Sprechen Sie diese bei Bedarf bitte an.
Können Schülerinnen oder Schüler aus Gründen wie Krankheit, Sitzenbleiben, Umzug oder Ausschluss von einer schulischen Veranstaltung nach einer Ordnungsmaßnahme nicht an einem Ausflug oder einer Klassenfahrt teilnehmen, sind die Eltern/Erziehungsberechtigten dennoch verpflichtet, für die Kosten der Fahrt oder Wanderung aufzukommen.
Es liegt im Ermessen der Eltern/Erziehungsberechtigten eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die oben genannte Ausfallgründe abdeckt.
Sollte es Stornierungsrückerstattungen geben, werden diese den Eltern/ Erziehungsberechtigten zurückerstattet.
Bei Nichtzahlung der Kosten durch die Eltern/Erziehungsberechtigten wird von der Stadt Lennestadt (als Träger der Sekundarschule Hundem-Lenne) ein Mahnverfahren eingeleitet.
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Sekretariat
Rechtliches
Hauptstandort Meggen
Anne-Frank-Platz 1
57368 Lennestadt
Fax: 02723 / 608 99 920


Teilstandort Kirchhundem
An der Hauptschule 4
57399 Kirchhundem
Telefon: 02723 / 3315
Fax: 02723 / 2371
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